Batterieverordnung

(1) Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV). Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

(2) Batterien und Elektrogeräte dürfen zur Vermeidung von Umweltschäden nicht in den Hausmüll gegeben werden. Hierzu können Sie Ihre alten Batterien unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte ebenfalls kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

(2) Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe bei einer der kommunalen Sammelstellen von diesem zu trennen.

(3) Das Zeichen „Mülltonne“ bedeutet, dass Elektrogeräte und bestimme Batterien getrennt vom Hausmüll zu sammeln und zu entsorgen sind.

(4) Kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit dem untenstehenden Symbol, einer durchgestrichenen Mülltonne, gekennzeichnet. Daneben ist das chemische Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls angegeben.

Stand: Juni2021